Schadengutachten nach dem Unfall
Bei einem Unfall, an dem der Geschädigte keine Mitschuld trägt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten für das Fahrzeug des Geschädigten.
Warum KFZ-Gutachten?
Wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, benötigen Sie einen Kfz-Sachverständigen bzw. einen Kfz-Gutachter.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch, den Sie durch einen Schadensgutachten geltend machen können. Sie haben das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall wird im Normalfall kein Gutachten angefertigt. Es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung, die auch Ihren entstandenen Schaden reguliert. In diesem Fall hat die Versicherung nach den Allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen (AKB) das Recht den Sachverständigen selber zu ernennen.
In einigen Fällen kann mit der Versicherung ausgehandelt werden, ob nicht ein eigener Sachverständiger ernannt werden kann. Dies liegt jedoch in der Kulanz der Versicherung. Wird trotz des bestehenden AKB’s ein Sachverständiger vom Kunden selbst ernannt, werden die Kosten des Gutachtens nicht von der Versicherung getragen, sondern vom Kunden.
Für Ihre Beweissicherung und Schadenregulierung unsere Leistungen im Überblick:
Erstellen von Unfallgutachten
Dokumentation des entstandenen Schadens inkl. Lichtbilddokumentation als Beweissicherung zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen
Kalkulation der Schadenhöhe nach Herstellervorgaben
Kostenvoranschlag bei Unfallschäden unter 750,- € (Bagatellschadensgrenze)
Ermittlung des Restwertes, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert
Auszahlung des Schadenersatzbetrages (fiktive Abrechnung)
Ihre finanziellen Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Auszahlung des Schadenersatzbetrages
Kostenerstattung für ein Unfallersatzwagen
Nutzungsausfallentschädigung
Erstattung der Wertminderung des Fahrzeugs
Kostenfreies Gutachten
Kosten für Rechtsanwalt
Kosten für Medikamente
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Fahrkosten, sonstige Nebenkosten
Unser unabhängiger und
kostenfreier Service für Sie:
Begutachtung vor Ort (Berlin/Brandenburg) Beweissicherung an der Unfallstelle
Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
Direktabrechnung mit der Versicherung
Reparaturbestätigung für die Versicherung als Nachweis für weitere Ansprüche aus dem Unfall
Keine Vorkasse für das Gutachten
Kostenloser Ersatzwagen und Kostenerstattung für Mietwagen während der Reparaturzeit oder bei einem Totalschaden für die Dauer der Wiederbeschaffung
Zeitnahe Begutachtung
garantierte Schadenerstattung nach Herstellervorgaben
Fahrzeugbewertung für H-Kennzeichen
Fachliche Kompetenzen
zertifizierter Kfz-Sachverständiger
langjährige Berufserfahrung